Ausschreibung
zum 17. Großen IFA-Oldtimertreffen
vom 25. April bis 27. April 2014 in Werdau, Greizer Straße auf der
neu gebauten
Staatsstraße S 289 („Westtrasse")
am Rande des Gewerbegebietes „Alte IFA"
Mit dem Befahren des Ausstellungsgeländes erkennt jeder Teilnehmer die vom Organisationsstab
erlassenen Richtlinien an.
Zulassung zur Ausstellung
Das IFA-Oldtimertreffen in Werden ist ein Nutzfahrzeugtreffen. Ausgestellt werden
vorrangig LKW, Busse und Kleintransporter. die in Werdau oder auf dem Gebiet der
ehemaligen DDR vor 1983 hergestellt wurden. Uneingeschränkt sind aber alle Fahrzeuge bis
Baujahr 1963 zugelassen. Typ und Herstellungsort bzw. -Land spielen dabei keine Rolle.
Anmeldung
Mit der Zahlung des Nenngeldes in Höhe von:
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15 EUR
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bis:
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31. März 2014
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auf das Konto der Stadtverwaltung Werdau:
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BIC – WELADED1ZWI
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IBAN – DE 98870550002265000089
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wird man offizieller Teilnehmer des 17. Oldtimertreffens.
Bei Zahlung bitte unbedingt angeben:
Name des Teilnehmers, Kunden-Nummer (sofern
bekannt) und Verwendungszweck 28.10.01.01/332100.
Nenngeld
Das Nenngeld beinhaltet den Erhalt der Teilnehmerurkunde und der
Erinnerungsplakette sowie eine Verwaltungsgebühr. Außerdem wird ein Stellplatz innerhalb
des Ausstellungsgeländes garantiert. Stellplatzwünsche hinsichtlich Lage, Größe und
Stromanschluss können leider nicht erfüllt werden.
Rückmeldung
Die Bestätigung der Nenngeldzahlung erfolgt ab 15.02.2014 nach dem
Eingang. Bei dieser Information erhalten Sie auch Ihre Startnummer. Die Vergabe der
Startnummern erfolgt entsprechend des Zahlungseinganges. In dieser Reihenfolge wird dann
auch die Auflistung im Begleitheft vorgenommen.
Start-Nummer
Die Startnummer soll vor der Einfahrt im Festgelände gut sichtbar am
Ausstellungsobjekt angebracht sein und während der gesamten Veranstaltung bis zur
Heimfahrt nach dem Verlassen der Stadt bleiben.
Ölmatten - P F L I C H T
Unter alle Ausstellungsobjekte, die in irgendeiner Art
Betriebsmittel mitführen. ist eine Olmatte unterzulegen. Diese Pflicht wurde den
Organisatoren auferlegt und unterliegt nicht einer Ermessensfrage des Ausstellers. Es werden
entsprechende Matten auf Pfandbasis ausgegeben. Diese können unbeschmutzt beim
Verlassen des Geländes zurückgegeben werden. Eigene Matten sind selbstverständlich auch
zugelassen. Eine Ölbeseitigungsfirma ist ständig vor Ort und hilft sofort im Havariefall.
Objekt-Vorstellung
Alle Exponate sollten zur Information der Besucher in ausreichender Form vorgestellt werden. Das betrifft Typ,
Baujahr, Verwendungszweck, Besonderheiten und jetzigen Besitzer usw. Außerdem sollte eine Telefon-Nummer zur
Erreichbarkeit von Auskunftspersonen während des Treffens den Verantwortlichen übermittelt bzw. bei Abwesenheit eine Telefonnummer am Fahrzeug hinterlassen werden.
Gastronomie
Während der gesamten Veranstaltung ist eine ausreichend übliche gastronomische
Versorgung gesichert. Die Versorgungszeiten entnehmen Sie bitte dem Ablaufplan.
Übernachtung
Der Aufbau von Zelten ist im Gelände nicht möglich. Im Raum
Werdau/Crimmitschau/ Zwickau sind ausreichend Zeltplätze und Hotelkapazitäten
vorhanden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an unsere Information in der Stadtverwaltung.
Begleitfahrzeuge
Wir weisen ausdrücklich darauf hin. dass diese keine Einfahrt wegen
Platzkapazität erhalten können. Außerhalb des Festgeländes ist ausreichend Abstellfläche in
zumutbarer Entfernung vorhanden.
Duschcontainer/Toiletten
Im Gelände befindet sich ein Duschcontainer. Auch Toiletten sind an mehreren Standorten aufgestellt und
entsprechend der Hinweisschilder zu erreichen. Es ist nicht zulässig, einzelne Dixi-Toiletten mit mitgebrachten
Schlössern abzusperren. Das Wachpersonal ist berechtigt, derartige Schlösser zu entfernen.
An- und Abreise
Die Anreise kann ab Freitag 12.00 Uhr erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt stehen Ordnungskräfte zur Einweisung bereit.
Bitte folgen Sie im Stadtgebiet unbedingt den aufgestellten Leittafeln. Die Einfahrt erfolgt über die Auffahrt
Leubnitz/Firma Teichmann und die Ausfahrt über die Auffahrt Greizer Straße/Zufahrt Gewerbegebiet „Alte IFA“.
Die Einbahnstraßenregelung im Festgelände ist im Interesse aller Teilnehmer und Besucher strikt einzuhalten.
Die Abreise wollen Sie bitte, auch wenn Sie nicht am Korso teilnehmen, am Sonntag nicht vor 13.00 Uhr beginnen.
Anreise ohne Anmeldung
Eine operative Anreise ist grundsätzlich möglich, sollte aber die Ausnahme sein. Die Platzkapazität zwingt zu
Einschränkungen. Deshalb ist ein Anspruch auf einen Platz im Gelände nicht garantiert. Sofern es die Bedingungen
zulassen, wird die Einfahrt mit einer Teilnehmergebühr ermöglicht. Diese beträgt 10,- € (zehn Euro) und ist am Eingang zu
entrichten. Der Teilnehmer erhält eine Startnummer und unterliegt den gleichen Bedingungen dieser Ausschreibung.
Er erhält im Organisationsbüro bei Vorlage der Quittung die Teilnahmeurkunde. Die Erinnerungsplakette muss aber käuflich zum Preis von 15,00 EUR extra erworben werden.
Mit allerbesten Grüßen
Auf ein Wiedersehen in Werdau
Dr. H.-J. Beier
für den Organisationsstab.
Werdau, Januar 2014
In eigener Sache
Liebe Oldtimerfreunde,
Zur Ölmatten- Pflicht
Sie haben gewiss in irgendeiner Form erfahren, dass uns die Genehmigung zur Nutzung der „Westtrasse“ verwehrt wurde.
Nur mit viel Aufwand ist es gelungen, diese erneut zu erhalten. Grund für die Verweigerung war immer wieder die
Verschmutzung des Geländes durch auslaufende Betriebsstoffe. Die Hartnäckigkeit, mit der die Ölmattenpflicht durchgesetzt wurde,
und das Verständnis der meisten Aussteller dafür halfen uns zum Erfolg. Deshalb ist es mir ein sehr großes Bedürfnis, an dieser
Stelle all denen, die uns in irgendeiner Weise unterstützt haben, ein „aufrichtiges Dankeschön“ auszusprechen.
Leider gab es auch zum Treffen 2013 wieder einige Teilnehmer, die es mit der Ölmattenpflicht nicht so ernst genommen haben.
In der Folge entstanden der Stadt Werdau Zusatzkosten in Höhe von 5000 EUR für Reinigungsarbeiten. Die „Verschmutzer“
wurden von uns 2013 dokumentiert. Da diese Zusatzkosten die weitere Durchführung der Treffen gefährden, werden ab 2014
die „Verschmutzer“ an diesen Kosten beteiligt werden.
Bringen Sie bitte ausreichend große Unterlagen mit. Die Ausgabe von Ölmatten auf Pfandbasis ist außerdem möglich.
Für einen eventuell eintretenden Havariefall ist eine helfende Firma vor Ort. Das Ordnungsamt der Stadt Werdau ist verpflichtet, Kontrollen durchzuführen.
Bitte die Trasse nur befahren mit Fahrzeugen, aus denen keine Betriebsmittel nach dem Abstellen auslaufen können. Nutzen Sie die Nebenflächen, wenn Sie sich unsicher sind.
Korso-Teilnahme
Aus gegebenem Anlass müssen wir darauf hinweisen, dass am Abschlusskorso nur Fahrzeuge teilnehmen dürfen, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind und über den entsprechenden
Versicherungsschutz verfügen. Jeder ist für sein Fahrzeug verantwortlich. Das Polizeirevier Werdau hat entsprechende Kontrollen angekündigt.
Vorgucker
Natürlich wollen wir auch für das Jahr 2015 ein Oldtimertreffen in Werdau für Sie und unsere Fans vorbereiten – denn Tradition verpflichtet. Nach Vorstellung der Organisatoren soll
2015 die 18. Auflage unseres Treffens vom 24. – 26. April auf dem gleichen Territorium stattfinden..
Dr. H.-J. Beier
für den Organisationsstab.
Werdau, Januar 2014